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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorfleet13
    schluessel
    • §2 Nr.2.7
    text
    • Auf der Grünfläche „Golfplatz" gilt: Der Anteil naturnah anzulegender und extensiv zu pflegender Flächen muß mindestens 40 vom Hundert (v. H.) betragen. Davon sind - nach Abzug der für Wasserflächen sowie die Oberflächenentwässerung benötigten Flächen - mindestens 60 v. H. als extensive Wiese/Staudenflur („hardrough") mit maximal 2 Mähterminen pro Jahr zu pflegen und 40 v. H. mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Die Breite der Spielbahnen darf im Mittel 40 m nicht überschreiten.