Das auf den privaten Grundstücksflächen nicht versickerbare Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt wird, oberirdisch in die Fläche für die Regelung des Wasserabflusses einzuleiten. Die Fläche für die Regelung des Wasserabflusses ist naturnah mit flachen Mulden auszubilden und mit einer Initialpflanzung zu begrünen.