In den Gewerbegebieten südlich des Steinbeker Grenzdamms sind Einkaufszentren und Verbauchermärkte unzulässig; außerdem sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.