Im urbanen Gebiet „MU1“ ist das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser (auf den jeweiligen Grundstücken) zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Niederschlagswassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle in ein Siel zugelassen werden.