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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen4
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein. In dem orange umrandeten Wohngebiet sind nur Hecken bis zur Höhe von 0,75 m und Zäune bis zur Höhe von 0,60 m zulässig, wenn diese durch Hecken verdeckt werden. Andere Einfriedigungen können ausnahms­weise zugelassen werden, sofern sie einem beonders gepflegten Landschafts- und Straßenbild entsprechen.