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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuengamme12
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind entweder mit Sträuchern oder mit Schling- oder Kletterpflanzen einzugrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dies gilt nicht für Wohngebäude.