Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sind unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundeimmissionsschutzgesetzes für die angrenzende Wohnbebauung ausgeschlossen sind. Belichtungs- und Belüftungseinrichtungen sind zur Straße Brunnenkoppel auszurichten.