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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Neuengamme9
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • Auf den privaten Grünflächen - Gärten - sind notwendige Zuwegungen beziehungsweise Zufahrten für die Dorfgebiete in einer Breite bis zu 3 m sowie nicht überdachte Stellplätze bis 25 m² je Grundstück zulässig. Die Zuwegungen beziehungsweise Zufahrten für landwirtschaftlich und gewerblich genutzte Grundstücke können als Ausnahme in einer Breite bis 4,25 m zugelassen werden.