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    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf23-Iserbrook27
    schluessel
    • § 2 Nr. 23
    text
    • Auf den Flurstücken 3361 und 3364 der Gemarkung Sülldorf sind bei Errichtung baulicher Anlagen zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen bis zu einer Höhe von 31,2 m über NHN Gebäudeöffnungen wie Türen oder Kellerfenster unzulässig. Alle Öffnungen der Baukörper, wie zum Beispiel Hauseingänge, Kellerlichtschächte oder Treppen zum Keller sind mindestens auf einer Höhe von 31,2 m über NHN anzuordnen. Bis zu einer Höhe von 31,2 m über NHN sind Baustoffe zu verwenden, die ein Eindringen von Wasser durch Wände verhindert.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan