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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D417
    schluessel
    • Nr. 2.4
    text
    • Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Auskragungen in den öffentlichen Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.