Flachdächer oder flachgeneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von 14 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Außenwände von baulichen Nebenanlagen sowie Stützen von Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.