• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_a270378f-8152-4a7c-867c-5c087ed41055

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_a270378f-8152-4a7c-867c-5c087ed41055
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf16-Lohbruegge31(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.5.3
    text
    • 5.3 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe an der Stätte der Leistung zulässig, die im Misch-, Gewerbe- und Industriegebiet ansässig sind. In den Mischgebieten dürfen Werbeanlagen die Höhen der auf den jeweiligen Grundstücken vorhandenen Gebäude nicht überschreiten, jedoch nicht höher als 12 m ausgeführt werden. In den Gewerbe- und Industriegebieten dürfen Werbeanlagen nicht höher als 16 m ausgeführt werden. Jeweilige Bezugshöhe ist die dem Vorhaben nächstgelegene Straßenverkehrsfläche.