Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen außerhalb der Tiefgaragen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen, die mit Stauden und Sträuchern zu bepflanzen ist