Im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen dem Flurstück 444 der Gemarkung Eilbek und den südlich im Plangebiet angrenzenden Flurstücken 842 und 442 sind geringfügige Überlagerungen der Abstandsflächen zwischen der Blockrandbebauung entlang der Maxstraße und dem Bestandsgebäude im rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstückes 444 zulässig. Im Übrigen sind die Abstandsflächen des Vorhabens im Plangebiet nachzuweisen.