• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_a79bb9af-1c0d-448b-9dea-2c77e4b1e670

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf77(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.1
    text
    • Die Nummern 4, 5, 6 und 8 erhalten folgende Fassung: „4. Im Gewerbegebiet, mit Ausnahme der mit „(A)“ bezeichneten Flächen, sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen anzulegen. Innerhalb dieser Flächen sind für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum und entlang der Straße Curslacker Neuer Deich je 15 m Grundstücksfront ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. 5. Für die festgesetzten Baum- und Strauchanpflanzungen sind heimische, standortgerechte Gehölze zu verwenden. Je Baum ist ein offener Vegetationsraum von mindestens 16 m² Fläche und 0,8 m Tiefe anzulegen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Bei Abgang festgesetzter Bäume und Sträucher sind Ersatzpflanzungen gemäß Sätze 2 und 3 vorzunehmen und zu erhalten. 6. Beeinträchtigungen des Kronen- und Wurzelbereichs der nach Planzeichnung anzupflanzenden und zu erhaltenden Bäume (durch Ausschachtungen, Abgrabungen und Aufschüttungen) sind unzulässig.“ „8. Dächer von Gebäuden mit einer Neigung von weniger als 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Wintergärten und Gewächshäuser sind von der Begrünungsverpflichtung ausgenommen.“
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan