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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altengamme9-Neuengamme11
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Außenwände von Gebäuden mit Ausnahme von Wohngebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen einzugrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alternativ können vor der jeweiligen Fassade Bäume und Sträucher angepflanzt werden.