Auf den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen der Flurstücke 1312 und 1313 der Gemarkung Marienthal ist ein Vereinshaus mit Mehrzweckhalle zulässig. An den Außenwänden der Anlage sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen; Belichtungs- und Belüftungseinrichtungen sind so herzustellen, daß schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die nördlich angrenzende Wohnbebauung ausgeschlossen sind.