• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_ae3d2b59-d74c-42ac-b8bb-c40128ad1145

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_ae3d2b59-d74c-42ac-b8bb-c40128ad1145
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf45
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.