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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf110
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • In den Misch- und Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Verkaufsstätten zulässig, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen, diesen räumlich untergeordnet sind und nicht mehr als 50 m² Verkaufsfläche umfassen. Ausnahmsweise ist im Gewerbegebiet der Handel mit Kraftfahrzeugen und Booten zulässig, wenn er im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Wartungs-, Inspektions- und Reparaturdienstleistungen steht. Brennstoffhandel ist allgemein zulässig
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan