Das Gesetz Über den Bebauungsplan Steilshoop 3 vom 8. Juli 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 152) wird wie folgt geändert:
In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt:
„4. Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig.“