Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dächer der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer herzustellen und mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Dachbegrünung können für Terrassen, für Flächen zur Belichtung, Be- und Entlüftung oder technische Anlagen mit Ausnahme von Solaranlagen zugelassen werden.