„Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt:
3. Auf der mit „C“ bezeichneten Fläche (Teilfläche des Flurstücks 2735 der Gemarkung Neuland) wird die Ausweisung „Industriegebiet“ aufgehoben und „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesen.