Vor einem Baubeginn in den allgemeinen Wohngebieten der Flurstücke 5131 und 5132 der Gemarkung Rissen sind in den allgemeinen Wohngebieten oder in den angrenzenden privaten Grünflächen zwanzig Nistkästen für Höhlenbrüter mit einem Fluglochdurchmesser von 32 mm und zwanzig Nistkästen für Halbhöhlenbrüter in geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.