Im Vorhabengebiet ist für je 150 m² der Dachflächen der eingeschossigen Gebäudeteile, der nicht überbauten Bereiche von Tiefgaragen und der nicht unterbauten Grünflächen (Böschungen, Kita) mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen, bei alternativer Pflanzung von großkronigen Bäumen sind je 300 m² anrechenbar.