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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal27
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(B)" und „(H)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 160 m², auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m², auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 140 m², auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 70 m² und auf den mit „(G)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 280 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen, die kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken dienen, können Ausnahmen zugelassen werden.