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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuengamme12
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet, in den Dorf- und Mischgebieten darf die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden 9 m, von zweigeschossigen Gebäuden 12 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten. Im Kerngebiet darf die Gebäudehöhe 10,50 m nicht überschreiten.