Im Plangebiet sind die nicht überbauten Grundstücksflächen und die nicht überbauten Flä- chen auf Tiefgaragen und anderen unterirdischen Gebäudeteilen zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Hiervon ausgenommen sind die notwendigen befestigten Flächen, zum Beispiel für Wege, Terrassen, Treppen und Tiefgaragenzufahrten.