Für die festgesetzte Terrassenhausbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Andere Baustoffe als Ziegel oder Sintersteine können für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse und Brüstungen zugelassen werden, wenn die Verwendung von Ziegeln oder Sintersteinen (Nummer 1) vorherrschend bleibt.