Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mit hochwachsenden Gehölzen zu bepflanzen. Es sind 10 vom Hundert (v. H.) Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher in einem Verbund von 1 m x 1 m zu pflanzen.