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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen6
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zu lässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 219) werden auf die zulässige Geschoßfläche nicht angerechnet.