An der Südseite des Altonaer Rathausmarktes und der Klaus-Stallknecht-Straße zwischen der neuen Führung der Dosestraße und Pepermölenbek sowie an der Westseite der Straße Pepermölenbek zwischen Klaus-Stallknecht-Straße und Trommelstraße sind Gehwegüberfahrten nicht zulässig.
Für die Zwecke der Betriebe in der Ladenbebauung auf den Grundstücken an der Klaus-Stallknecht-Straße und der Straße Pepermölenbek und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Reichsgaragenordnung ist eine Anliegerstraße als private Fläche gemeinschaftlicher Nutzung vorgesehen. Diese bedingt, daß Überfahrtsrechte gegenseitig gebildet werden. Die Kosten für die Bereitstellung der durch Begrenzungslinien bezeichneten Flächen sowie für die Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung der im Durchführungsplan dargestellten Anliegerstraße haben die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke gemeinsam zu tragen. Die für die Durchführung notwendigen privaten Rechte und Pflichten der Beteiligten untereinander werden im einzelnen im Umlegungsverfahren begründet.