Für die Bebauung auf den Flurstücken 242, 246, 2178 und 2182 der Gemarkung Eilbek gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sowie für bauliche Nebenanlagen wie Stützmauern, Brüstungen und Außentreppen dürfen nur Ziegel roten Farbtons in Anpassung an das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 246 verwendet werden. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse und Brüstungen können Kupferabdeckungen verwendet werden, wenn die Verwendung von Ziegeln vorherrschend bleibt.