Mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen sind
mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Davon sind
für je 100m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche
mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 150m² der
zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger
Baum zu pflanzen.