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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf73(1Aend)
    schluessel
    • §1
    text
    • In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 73 vom 12. Juli 1979 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 214) wird folgende Vorschrift angefügt: „4. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufastellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig“.