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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder30-Ochsenwerder11
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet sind die Fassaden von baulichen Anlagen in rotem bis rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen; für Nebengebäude und für untergeordnete Teile von Außenwänden von Wohngebäuden ist weißer Putz oder weiße oder braune Holzverblendung zulässig.