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    xpVersion
    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    schluessel
    • §2 Nr. 39.
    text
    • Auf Baugrundstücken in den allgemeinen Wohngebieten ist je angefangener 150 m² Fläche, die nicht mit Gebäuden bebaut ist, mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Auf Baugrundstücken in den urbanen Gebieten ist je angefangener 200 m² Fläche, die nicht mit Gebäuden bebaut ist, mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die nicht mit Gebäuden bebaute Fläche des Baugrundstücks insgesamt weniger als 25 m² beträgt. Anstelle von zwei kleinkronigen Bäumen kann ein großkroniger Baum gepflanzt werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan