Dachflächen mit einer Neigung bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 13 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung sind bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen möglich.