In den allgemeinen Wohngebieten sind Hecken zur Einfassung der dem öffentlichen Straßenraum zugewandten
Vorgärten und der dem Osterbekkanal und der Treppenanlage zum Innenhof zugewandten Erdgeschossgärten
und Terrassen anzupflanzen. Außerdem sind in dem allgemeinen Wohngebiet „WA1“ mindestens acht Bäume
sowie mindestens 15 Großsträucher und in dem allgemeinen Wohngebiet „WA2“ mindestens zwei Bäume
anzupflanzen.