Das auf den Flurstücken 1110, 1116 und 1117 der Gemarkung Tonndorf festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können. Das außerdem auf dem Flurstück 1116 festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1116 und 1117 der Gemarkung Tonndorf an die Straße Ellerneck eine Zu- und Abfahrt sowie Versorgungsleitungen herzustellen und zu unterhalten. Das Fahrrecht wird ausgeschlossen für Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Fuhrunternehmen und Lagerhäuser.