Entlang der Bergedorfer Straße sind im Kerngebiet Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.