Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche ist die Errichtung eines Tennisplatzes mit Tribünen und einer beweglichen Dachkonstruktion zulässig. Die tragenden Konstruktionselemente dürfen die Baugrenzen um höchstens 4 m überschreiten. Die Höhe der Tribünen darf 14,5 m über Gelände nicht überschreiten.