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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Klostertor10
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Entlang der Amsinckstraße und der Nordkanalstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume sowie die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen sowie von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.