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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf80-Schnelsen81
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.