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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Blankenese20
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind nur – Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, – Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, – sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, – Wohnungen für Aufsichtspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter und – Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. In den Untergeschossen sind höchstens 110 Stellplätze und ihre Zufahrten, Lagerräume, Technikräume und Versorgungsräume zulässig.