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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel25
    schluessel
    • §2 Nr.23
    text
    • Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische, großkronig wachsende Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.