Im Kerngebiet südlich der Rodigallee sowie im Kerngebiet mit viergeschossiger Bebauung südlich der Straße Bei den Höfen sind im Erdgeschoß ausschließlich nicht störende Gewerbebetriebe, im zweiten bis vierten Vollgeschoß nur Garagengeschosse zulässig. Im übrigen Kerngebiet sind im Erdgeschoß nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig.