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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Lemsahl-Mellingstedt11
    schluessel
    • §2 Nr.3.1
    text
    • Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen: Ballfangzäune sowie Einfriedigungen aus Maschendraht sind mit Bäumen und Sträuchern abzupflanzen.