Tiefgaragen sind unter Erdgleiche herzustellen. Ihre Oberkante
muss mindestens 50 cm unter Gelände liegen. Nicht
überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Soweit Gehölzpflanzungen
vorgesehen sind, muss die Bodenüberdeckung im Bereich
der Gehölze mindestens 80 cm durchwurzelbaren Substrataufbau
betragen. Im Bereich von Baumpflanzungen vüber Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² der
durchwurzelbare Substrataufbau mindestens 1 m betragen.