• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c42885d6-16f0-4dfe-9961-b5ebac50f9f8

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf30
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Tiefgaragen sind unter Erdgleiche herzustellen. Ihre Oberkante muss mindestens 50 cm unter Gelände liegen. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Gehölzpflanzungen vorgesehen sind, muss die Bodenüberdeckung im Bereich der Gehölze mindestens 80 cm durchwurzelbaren Substrataufbau betragen. Im Bereich von Baumpflanzungen vüber Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² der durchwurzelbare Substrataufbau mindestens 1 m betragen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan