Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluß des Flurstücks 7 an die Straße Hagendeel, der Flurstücke 81 und 82 an die Straße Langenhorst und eines Teils des Flurstücks 89 an die Niendorfer Straße (alle Flurstücke Gemarkung Lokstedt) Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.