Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Auf den in Satz 1 beschriebenen Aufbau kann auf den überbaubaren Teilen von Baugrundstücken verzichtet werden, wenn die Dächer der Tiefgaragen als Terrassen genutzt werden.